Katy Perry: Sieg gegen Nonnen
Laut der Richterin Stephanie Bowick darf Katy Perry das Anwesen der Nonnen nun rechtmäßig erwerben.
Laut der Richterin Stephanie Bowick darf Katy Perry das Anwesen der Nonnen nun rechtmäßig erwerben.
Bereits im Juli 2015 machte sich Katy Perry auf die Suche nach einem neuen Zuhause in Los Angeles. Damals stieß sie auf ein ehemaliges Kloster im Stadtteil Los Feliz und war direkt von dem Anwesen begeistert.
Umgehend gab die „Roar“-Interpretin ein Angebot ab, wurde jedoch von den Nonnen direkt zurückgewiesen. Diese, so hieß es damals, wollten das Grundstück samt Pool lieber an jemand anderes verkaufen.
Vor dem „Los Angeles County Superior“-Gericht wurde die Angelegenheit nun thematisiert. Laut Richterin Stephanie Bowick habe die Meinung, dass die Musikvideos der Sängerin von „Dark Horse“ und "I Kissed A Girl" zu „sexy und anstößig“ seien, keine Bedeutung für den eigentlichen Klosterkauf.
Demnach darf Katy Perry nun erneut ein Angebot abgeben, sollte sie das Anwesen noch immer haben wollen.