Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Das Gericht sah die Anklagepunkte außerhalb seines Aufgabenbereiches

Jennifer Lopez entkommt Gefängnisstrafe!

Weil einigen Zuschauern die Show der Sängerin Ende mai in Marokko zu anzüglich war, klagten sie gegen J. Lo. Ein Gericht schloss den Fall jetzt aber vorzeitig, da es das Ganze außerhalb seines Aufgabengebietes liegen sah.

Ihre Performance sorgte für Furore!

Mit gewohnt heißen Moves und sexy Outfit hatte die 45-Jährige vor knapp zwei Monaten ihren Fans in Marokko eingeheizt.

Nachdem die Show im nationalen Fernsehen ausgestrahlt worden war, hatten sich zahlreiche Zuschauer über die aufreizende Performance der Sängerin beschwert, bis schließlich der marokkanische Premierminister Abedlilah Benkirane persönlich ein Verfahren gegen Jennifer Lopez einleiten ließ.
 

Sie soll die Ehre der Frau verletzt haben

Angeblich soll der Auftritt beim „Mawazine Festival – Rhythms of the World“ laut den Klägern unter anderem „die Ehre der Frau schwer verletzt haben“.

Gemäß marokkanischem Gesetzes hätte J. Lo im Falle eines richterlichen Zustimmung sogar mit einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe rechnen müssen.
 

Glück im Unglück

Wie jetzt bekannt wurde, hatte die Mutter von Zwillingen letztendlich Glück im Unglück, weil die vom Premierminister angesetzte Untersuchung des Falles laut der zuständigen Richter „unzulässig“ war.

Der Grund hierfür sei gewesen, dass die Klage „außerhalb des richterlichen Aufgabenbereiches im Bezug auf audiovisuelle Aufnahmen“ liege und auf keinen anderen Sonderfall zutreffe.

Für Jennifer Lopez bedeutet dieses Urteil, dass sie nach wochenlangen Warten und Bangen endlich wieder in Ruhe schlafen kann und nicht mehr in Sorge sein muss für ihren Auftritt bestraft zu werden.

Einen weitere Performance in Marokko wird sie sich dennoch in nächster Zeit wohl lieber zweimal überlegen und wenn dann definitiv nicht so provokativ sexy auftreten wie im Mai.