Wie jetzt bekannt wurde, hatte die Mutter von Zwillingen letztendlich Glück im Unglück, weil die vom Premierminister angesetzte Untersuchung des Falles laut der zuständigen Richter „unzulässig“ war.
Der Grund hierfür sei gewesen, dass die Klage „außerhalb des richterlichen Aufgabenbereiches im Bezug auf audiovisuelle Aufnahmen“ liege und auf keinen anderen Sonderfall zutreffe.
Für Jennifer Lopez bedeutet dieses Urteil, dass sie nach wochenlangen Warten und Bangen endlich wieder in Ruhe schlafen kann und nicht mehr in Sorge sein muss für ihren Auftritt bestraft zu werden.
Einen weitere Performance in Marokko wird sie sich dennoch in nächster Zeit wohl lieber zweimal überlegen und wenn dann definitiv nicht so provokativ sexy auftreten wie im Mai.