Gzuz’ Revision wurde abgelehnt: Gefängnis statt große Freiheit
Das Hamburger Oberlandesgericht teilte am Mittwoch, den 14. September 2022 mit, dass seine beantragte Revision verworfen wurde.
Das Hamburger Oberlandesgericht teilte am Mittwoch, den 14. September 2022 mit, dass seine beantragte Revision verworfen wurde.
Im September 2020 wurde Gzuz nach Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Ebenfalls musste der Rapper eine Geldstrafe in Höhe von 414.000 Euro [180 Tagessätze von rund 2.300 Euro] zahlen, legte nach der Urteilsverkündung Revision ein und sagte: “Ich werde keine Straftaten mehr begehen. Ich bin nicht mehr der Mann, der ich damals war.”
Während Gzuz erst im Sommer 2022 mit seiner langjährigen Freundin und Mutter seiner beiden Kinder Lisa den Bund fürs Leben eingegangen war, wurde er im Fall der Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Hamburger Rapper hatte eine junge Frau ins Gesicht geschlagen, welche ihn auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein für jene Gewalttat gab es acht Monate Haft, der Antrag auf Revision wurde nun verworfen:
Wie das Hamburger Oberlandesgericht am Mittwoch, den 14. September 2022 mitteilte, wird der Rapper nicht die volle Haftstrafe absitzen müssen, kommt jedoch um 8 Monate und zwei Wochen hinter schwedischen Gardinen nicht mehr herum. Damit ist die Verurteilung des Rappers und zweifachen Familienvaters rechtskräftig, es sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich.
“Nach dem Beschluss des 2. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13. September 2022 hat die Nachprüfung des landgerichtlichen Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, sodass dessen Revision als unbegründet verworfen wurde“, so das Gericht.
Wann Gzuz tatsächlich seine Haftstrafe antreten wird, steht derweil noch in den Sternen.