Shindy muss Ordnungsgeld zahlen: Schweigen im Bushido-Prozess
Im Prozess Bushido gegen den Abou-Chaker-Clan wurde Kollege Shindy vorgeladen und verweigerte seine Aussage.
Im Prozess Bushido gegen den Abou-Chaker-Clan wurde Kollege Shindy vorgeladen und verweigerte seine Aussage.
Am Montag, den 08. August 2022 ging der Fall Abou-Chaker vs. Bushido in die nächste Runde. Passend dazu war letzterer Rapper im Saal 500 im Berliner Amtsgericht Tiergarten anwesend und wurde vom zuständigen Richter Martin Mrosk begrüßt - schließlich blieb er dem Gerichtssaal in den vergangenen Monaten fern. Doch warum erschien der achtfache Familienvater an besagtem 75. Verhandlungstag?
Die Antwort liegt auf der Hand: Sein bei Ersguterjunge zwischen 2013 und 2018 unter Vertrag gestandener Kollege Shindy wurde vorgeladen und sollte eine Zeugenaussage tätigen. Via Instagram-Story bestätigte der Rapper sein Erscheinen vor Gericht wie folgt:
Während sich Bushido und Shindy im selben Raum aufhielten, bekam der Richter nicht viel aus dem Rapper heraus. Michael Schindler bestätigte seinen bürgerlichen Namen und antwortete schließlich auf jede einzelne Frage bezüglich dem Verhältnis des Klägers und des Verklagten, sowie der späteren Trennung dieser und ob er Bushido oder Arafat Abou-Chaker kennen würde nur die Zahl “Fünfundfünfzig”. Damit bezog sich Shindy auf das Auskunftsverweigerungsrecht, das in Paragraf 55 der Strafprozessordnung festgehalten ist und wie folgt lautet: “Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.”
20 Fragen später gerieten Shindy und der zuständige Richter selbst aneinander. Während Martin Mrosk weitere Informationen aus dem Rapper herausholen wollte, sagte er: “Wir machen hier keinen Kindergarten”, woraufhin Shindy antwortete: “Yeah, yeah, so viele Vernehmungen, es interessiert mich einfach nicht.”
Nachdem der 33-Jährige im Gericht weiterhin geschwiegen hatte, wurde ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise acht Tage Ordnungshaft verhängt. Kurz darauf kündigte sein Anwalt an, Beschwerde gegen jene Entscheidung einreichen zu wollen. Schließlich wollte sich sein Mandant, welcher zu dieser Zeit in geschäftlichen Beziehungen zu Bushido und Arafat stand, nicht selbst belasten.