Beim zweiten Vorladungstermin traf Gzuz schließlich auf die Klägerin, welche sich ebenfalls als Fan des Rappers outete und plötzlich ihre polizeiliche Aussage revidierte. Die 19-Jährige soll in besagter Nacht “gut angetrunken” gewesen sein und ein Foto mit ihrem Idol geschossen haben. Als sie nach einem weiteren Selfie fragte und ihr Smartphone in seine Richtung hielt, holte Gzuz schließlich aus und schlug ihr ins Gesicht. “Es kann sein, dass ich etwas aufdringlich war”, soll das Mädchen laut “Hamburger Morgenpost” vor Gericht gestanden haben und wollte am Ende doch keine Strafanzeige stellen. Stattdessen sei sie in einem Kiosk rein zufällig auf Gzuz und Christopher Posch getroffen und habe mit diesen “eine Abmachung” getroffen. 500 Euro Schmerzensgeld wurde der 19-Jährigen für die Ohrfeige überwiesen, welche sich ebenfalls auf “lebenslang freien Eintritt bei seinen Konzerten” freuen kann. Der 32-jährige Rapper soll vor Gericht eingeräumt haben, dass es ihm leidtun würde. “Das war eine scheiß Situation, ich wollte dir nicht ins Gesicht schlagen. Ich dachte, du filmst mich, das mag ich nicht, darum wollte ich das Handy treffen.”
Für Gzuz ist der komplette Fall jedoch noch nicht vom Tisch. Auch weiterhin werden ihm Verstöße gegen das Waffengesetz, Besitz von Betäubungsmitteln und versuchter Diebstahl vorgeworfen. Bei einer erneuten Verurteilung drohen dem Hamburger bis zu fünf Jahre Haft.