Wie das Finanzamt gegenüber den Journalisten von “El País” und “La Nacion” mitteilte, jettete die Kolumbianerin in 2011 mit ihrer “The Sun Comes Out World Tour” um den Globus, weswegen sie für diese Zeit keine Steuern nachzahlen muss, die Zeit wurde aus der Anklage gestrichen. Zwischen 2012 und 2014 hingegen stand die zweifache Mutter weniger häufig auf der Bühne und muss demnach 14,5 Millionen Euro zurückzahlen. Und während Shakiras Anwalt jene Vorwürfe noch immer bestreitet, wurde sie offiziell vorgeladen und muss sich am 12. Juni 2019 einem Richter erklären. Bis dahin hat die “Whenever Wherever”-Interpretin Zeit, Beweismittel zusammenzutragen, die bestätigen, dass sie in Spanien nicht steuerpflichtig gewesen war. Sollte die Blondine dennoch für schuldig gesprochen werden, wird sie nicht nur den vollen Betrag sowie alle gerichtlichen Kosten übernehmen müssen, sondern könnte im schlimmsten Fall selbst im Gefängnis landen. Laut dem spanischen - sowie deutschen - Gesetz wird bei Beträgen in Millionenhöhe keine Freiheitsstrafe auf Bewährung mehr ausgesetzt. Shakira muss sich ebenfalls auf einen hohen Hinterziehungszins einstellen und dem Staat zusätzlich rund 4,8 Millionen Euro zukommen lassen (33 Prozent der geforderten 14,5 Millionen Euro).
Wie die Sache am Ende ausgehen wird, werden wir spätestens am 12. Juni 2019 erfahren.