Doch scheinbar hat sich 6ix9ine nicht an die richterlichen Anordnungen gehalten, wurde ohne gültigen Führerschein von der Polizei angehalten und beschimpfte jene Ordnungshüter. Wenige Tage später soll er einen männlichen Fan in einem Einkaufszentrum gewürgt haben und wird nach diesen Aktionen am 02. Oktober 2018 ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen müssen. Dieses Mal hingegen wird 6ix9ine um eine Haftstrafe nicht drum herumkommen, wie die Journalisten von “HipHopDX” herausgefunden haben möchte.
“Der Angeklagte hatte über zwei Jahre Zeit, um dem Gericht beweisen zu können, dass die Rolle, die er bei der sexuellen Ausbeutung eines dreizehnjährigen Mädchens spielte, eine Fehlentscheidung war und er sonst ein gesetzestreues Leben führt. Und das hat er nicht hinbekommen ", heißt es in der richterlichen Vorladung. Ob sich der “FEFE”-Interpret am Ende herausreden kann oder eingebuchtet wird, werden wir in zwei Monaten erfahren.