Demokratie ist
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Demokratie ist
Was zeichnet eine Demokratie aus?

Demokratie ist ...

Die Demokratie gilt als politisches System, das Freiheit, Gleichheit und Mitbestimmung in den Mittelpunkt stellt. Doch was macht Demokratie wirklich aus?

Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie will immer wieder aufs Neue gelernt und gelebt werden

Mehr als jedes andere politische System lebt Demokratie von Beteiligung. Politik und Gesellschaft sind gefordert, sie zu entwickeln und zu bewahren - und auch zu verteidigen.

Demokratie steht für Freiheit und Gleichheit, für Gewaltenteilung und Menschenrechte. Sie lebt davon, dass der demokratische Wille im produktiven Konflikt erarbeitet wird. Erst der Abgleich unterschiedlicher Positionen und Perspektiven macht gemeinsame Lernprozesse möglich. Doch auch in der Auseinandersetzung um politische Lösungen darf Demokratie der Intoleranz nicht mit Toleranz begegnen.

Was können Einzelne für eine bessere Demokratie tun? Demokratisches Wissen und demokratische Kompetenzen stärken das gemeinsame Einstehen für Demokratie und fördern – gerade auch in Krisenzeiten – die demokratische Resilienz. Politische Bildung kann hier Angebote machen. Darauf, dass es genug andere Menschen gibt, die sich für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen, sollte sich niemand verlassen.

Merkmale einer Demokratie

Demokratie ist eng mit dem Prinzip der Volkssouveränität verbunden: Demokratie ist eine Staatsform, in der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Die einfachste Umschreibung für den Begriff Demokratie heißt „Volksherrschaft“ und leitet sich aus dem Griechischen ab. Der ehemalige US-Präsident Abraham Lincoln erklärte Demokratie mit dem Ausspruch: "Regierung des Volkes durch das Volk für das Volk."

Doch regelmäßige Wahlen sind nicht das einzige Merkmal einer Demokratie. Es gibt weitere Kriterien. Diese Seite liefert einen Überblick über die Merkmale der Demokratie.

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg 

Erklärfilm: Die Demokratie
Erklärfilm: Die Demokratie

Übersicht über die Merkmale einer Demokratie:

  • Volkssouveranität
    Ein Mann lacht in die Kamera - hinter ihm stehen einige Menschen und unterhalten sich
    freepik.com
    Ein Mann lacht in die Kamera - hinter ihm stehen einige Menschen und unterhalten sich

    Volkssouveränität bedeutet, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Das ist in unserem Grundgesetz verankert:

    Artikel 20, Abs. 2 Grundgesetz
    "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

    Alle Organe der staatlichen Gewalt sind also direkt oder indirekt durch das Volk legitimiert. Sie sind also zum Beispiel direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern oder indirekt von ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern gewählt.

    Volkssouveränität bedeutet daher nicht, dass das Volk direkt die Herrschaft ausüben muss. In einer repräsentativen Demokratie wie der Bundesrepublik Deutschland drückt sich die Volkssouveränität durch regelmäßig stattfindende demokratische Wahlen aus, bei denen Vertreterinnen und Vertreter des Volkes auf Zeit gewählt werden, um stellvertretend für das Volk politische Entscheidungen zu treffen.

    In der Bundesrepublik Deutschland sind nicht alle politischen Organe direkt durch die Bevölkerung legitimiert. Der Bundestag, die Landtage, ein Stadt- oder Gemeinderat werden direkt von der Bürgerschaft gewählt. Aber die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wählt der Bundestag, genauso wie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von den Abgeordneten der jeweiligen Landesparlamente bestimmt werden.

    Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass das Volk selbst Entscheidungen durch Abstimmungen trifft. Das heißt dann direkte Demokratie. Diese Möglichkeit wird in Deutschland insbesondere auf kommunaler Ebene und auf Landesebene genutzt.

  • Gewaltenteilung
    Gewaltenteilung Legislative, Exekutive und Judikative
    Landeszentrale für politische Bildung 
    Gewaltenteilung Legislative, Exekutive und Judikative

    Gewaltenteilung bedeutet, dass die drei zentralen staatlichen Funktionen von unterschiedlichen und unabhängigen Organen wahrgenommen werden, die sich gegenseitig kontrollieren. Die drei Gewalten sind:

    Gesetzgebung (Legislative)
    Gesetze werden von Parlamenten verabschiedet, also zum Beispiel vom Bundestag oder den Landtagen. 
     
    Ausübung (Exekutive)
    Die Regierung ist die ausübende oder vollziehende Gewalt. Mit ihren Behörden und Verwaltungen setzt die Regierung Recht und Gesetz um und sorgt dafür, dass Gesetze eingehalten werden.
     
    Rechtsprechung (Judikative)
    Die Gerichte sind die rechtsprechende Gewalt. Sie entscheiden, was nach den Gesetzen richtig ist.
    Diese Aufgabenteilung heißt auch „horizontale Gewaltenteilung“.

    Warum brauchen wir Gewaltenteilung?
    Die zentrale Aufgabe der Gewaltenteilung ist, dass der Missbrauch von Macht erschwert oder verhindert wird. Beispielsweise sollen Richterinnen und Richter frei und unabhängig entscheiden können, ob jemand sich an ein Gesetz gehalten hat, ohne beispielsweise durch die Regierung unter Druck gesetzt zu werden. Jemand, der im Parlament sitzt und Gesetze macht, soll beispielsweise nicht gleichzeitig auch bei der Polizei sein und die Gesetze vollziehen.

    Was ist die vertikale Gewaltenteilung?
    Neben dieser horizontalen Gewaltenteilung gibt es auch eine „vertikale Gewaltenteilung“. Darunter versteht man die Aufteilung der staatlichen Kompetenzen auf unterschiedliche Ebenen wie Bund, Bundesländer und Kommunen. Die Gesetzgebung wird also sowohl im Bundestag als auch in den Landesparlamenten erfüllt. Außerdem gibt es verschiedene Gerichte auf Bundes- und Länderebene.

  • Rechtsstaatsprinzip
    Rechtsstaatlichkeit Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
    Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
    Rechtsstaatlichkeit Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

    Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass alle staatliche Behörden in ihrem Handeln an Gesetze gebunden sind:

    an die Verfassung, also das Grundgesetz (weiter zum LpB-Dossier "Grundgesetz")
    an die anderen Gesetze und das Recht, wie z. B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder das Strafgesetzbuch (StGB).
    Die gewählte Volksvertretung kann in der Demokratie nicht tun und lassen, was sie will, sondern muss die Vorgaben der Verfassung beachten. Das Rechtsstaatsprinzip schützt und sichert somit die Freiheit der Bürger vor dem Staat. Staatliche Willkür soll dadurch ausgeschlossen werden.

    Das Rechtsstaatsprinzip besagt auch, dass für alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Gesetze gelten (Rechtsgleichheit) und sie sich auf die Einhaltung der Gesetze verlassen können (Rechtssicherheit). Für die Menschen muss vorhersehbar sein, welche rechtlichen Konsequenzen ihr Handeln nach sich zieht.

  • Konstitutionalismus
    Bundestagskuppel Berlin
    Stephan Erfurt
    Bundestagskuppel Berlin

    Unter Konstitutionalismus versteht man, dass die Verfassung, in Deutschland also das Grundgesetz, als verbindlicher Rahmen für den Staat und seine Bürgerinnen und Bürger gilt. Das Grundgesetz legt die Regeln des politischen Prozesses fest, besonders die Staatsform, die Form der Willensbildung, die Rechtsstellung und Funktion der Verfassungsorgane, das Gerichtswesen sowie die Rechte und Pflichten der der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

    Eine Verfassung muss nicht gleichbleiben, sondern kann auch geändert werden. In der Bundesrepublik Deutschland darf allerdings nicht alles im Grundgesetz geändert werden. Art. 79 Abs. 3 GG bestimmt, dass Veränderungen nicht zulässig sind, welche die Grundsätze der Artikel 1 und 20 berühren würden, oder welche die Gliederung Deutschlands in Bundesländer sowie deren Mitwirkung an der Gesetzgebung gefährden oder aufheben würden.

  • Achtung der Menschenrechte und Grundrechte
    Eine symbolische Menschenkette
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    Eine symbolische Menschenkette

    Die Achtung der Grund- und Menschenrechte ist ein weiteres Kennzeichen von Demokratien: In einer Demokratie müssen die grundlegenden Rechte der dort lebenden Menschen geschützt werden. Gemeint sind damit individuelle Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen.

    Menschenrechte und Grundrechte dienen dem Schutz der Menschenwürde. Sie sind:

    • universell
    • allgemein gültig
    • unveräußerlich
    • unteilbar

    Sie reichen von Persönlichkeitsrechten und Freiheitsrechten bis hin zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten. Die Menschenrechte muss nicht nur die staatliche Gewalt respektieren und schützen. Sie sind die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens und gelten auch für den Umgang zwischen den Menschen.

    Auch eine Regierung, die von der Mehrheit nach demokratischen Grundsätzen bestimmt worden ist, kann diese Rechte (z. B. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder Religionsfreiheit) nicht abschaffen. Wie schon im Punkt Konstitutionalismus angesprochen, gibt es im Grundgesetz der Bundesrepublik deshalb die sogenannte "Ewigkeitsklausel" (Art. 79 GG). 

  • Die "Vierte Gewalt"
    Journalisten, Reporter und Medienschaffende während eines Interviews
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    Journalisten, Reporter und Medienschaffende während eines Interviews

    In der Demokratie haben freie Medien wie Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen eine wichtige Funktion. Sie informieren, geben kritische Kommentare und regen dazu an, sich mit staatlichem Handeln zu beschäftigen. Damit üben sie auch eine Kontrolle  des staatlichen Handelns aus. Sie werden deshalb auch informell "Vierte Gewalt" genannt. Freie und unabhängige Medien sind deshalb eine Grundbedingung von Demokratien.

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