Erklärt: So funktioniert die Bundestagswahl
Warum haben Wähler eigentlich zwei Stimmen, und wie wird daraus die Sitzverteilung im Parlament berechnet? Wir erklären Dir das Wahlsystem.
Warum haben Wähler eigentlich zwei Stimmen, und wie wird daraus die Sitzverteilung im Parlament berechnet? Wir erklären Dir das Wahlsystem.
Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt, wie die Bundestagswahlen funktionieren. Wieviel Stimmen hat man? Was ist wichtiger die Erst- oder die Zweitstimme? Was wählt man mit den beiden Stimmen?
Der Kernsatz der Demokratie in Deutschland steht in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Dazu wählen die Bürger und Bürgerinnen politische Interessenvertreter, denn die Staatsform ist eine repräsentative Demokratie.
Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage gestellt hat und ihm in der Abstimmung am 16. Dezember 2024 das Vertrauen verweigert wurde, hat der Bundespräsident am 27. Dezember 2024 den Deutschen Bundestag aufgelöst. Er hat angeordnet, die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 durchzuführen.
Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Repräsentanten des Volkes sind die Abgeordneten, die für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestags sind die Wahl des Bundeskanzlers, Gesetzgebung und Kontrolle der Regierung.
Das Wahlsystem bei der Bundestagswahl ist die personalisierte Verhältniswahl. Jeder Wähler setzt zwei Kreuze auf den Stimmzettel: Mit der Erststimme entscheiden sie, welcher Politiker aus ihrem Wahlkreis als Abgeordneter in den Bundestag einziehen soll. Über diese Direktmandate wird die Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben; die anderen über die Landeslisten der Parteien. Diese stellen in jedem Bundesland Kandidaten für den Bundestag auf.
Die Zweitstimme vergibt der Wähler an eine Partei. Die Zweistimmen haben ein größeres Gewicht, denn sie definieren die Machtverhältnisse im Parlament: die Anzahl der Sitze für die einzelnen Parteien.
Der Bundestag hat regulär 598 Sitze - doch diese Zahl kann sich erhöhen. Im 20. Bundestag gibt es 735 Abgeordnete. Das liegt an den Überhangmandaten: Wenn einer Partei über die Zweitstimmen beispielsweise 100 Sitze zustehen, aber 110 ihrer Kandidaten per Erststimme direkt gewählt wurden, dürfen diese zehn zusätzlich in den Bundestag einziehen. Damit die übrigen Parteien dadurch nicht benachteiligt werden, werden auch ihnen prozentual weitere Sitze zugeteilt.
Nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhalten haben, dürfen in den Bundestag einziehen. Die Fünf-Prozent-Klausel verhindert, dass zu viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind, was die Bildung einer regierungsfähigen Koalition erschweren würde.
Das Regierungsoberhaupt wird nicht vom Volk direkt gewählt, sondern von den Abgeordneten im Bundestag. Der Bundespräsident schlägt den Kanzlerkandidaten, beziehungsweise die -kandidatin vor - in der Regel ist das der Kandidat, dessen Partei die Bundestagsmehrheit hat.
Es gibt ein aktives und ein passives Wahlrecht. Bei Bundestagswahlen kann jeder deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren seine Stimme abgeben. Volljährigkeit ist auch die Voraussetzung, um in den Bundestag gewählt zu werden. Bei der Bundestagswahl 2017 waren nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes etwa 61,5 Millionen Bürger wahlberechtigt – 31,7 Millionen Frauen und 28.8 Millionen Männer.