E-Scooter
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E-Scooter
Leidtragende könnten Fußgänger sein

Neue Regelungen für E-Scooter-Nutzer

E-Scooter sind aus deutschen Großstädten kaum mehr wegzudenken. Ein neuer Gesetzesentwurf, der einige Änderungen in petto hält, wird besonders Fußgängern sauer aufstoßen.

Scharfe Kritik an neuen E-Scooter-Regelungen durch den Fachverband Fußverkehr

Das Bundesverkehrsministerium hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der es E-Scooter-Fahrern unter anderem künftig erlauben soll, vermehrt auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren zu dürfen. 

Der Fachverband Fußverkehr Deutschland (Fuss e.V.) bezeichnete die geplanten Änderungen durch Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) als eine "grobe Attacke" auf Fußgänger. Wissing plane, E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zuzulassen und den bisherigen Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Fußgängern abzuschaffen. Dies könnte, laut Fuss e.V., zu einer erhöhten Gefahr für Fußgänger führen. 

Besonders problematisch seien laut dem Verband Leih-E-Scooter, die "oft gefährlich und chaotisch gefahren" würden. "E-Scooter sollen nach dem geplanten § 39 StVO Abs.7a des Entwurfs überall dort auf Gehwegen fahren dürfen, wo das Zusatz-Verkehrszeichen 1022-10 'Rad frei' bisher nur Fahrräder zulässt", so Fuss e.V. weiter. Das betrifft zahlreiche Gehwege und Fußgängerzonen. "Wo Kinder, Ältere, Menschen mit Behinderungen und viele andere unterwegs sind, haben sie nichts verloren". Zudem sollen E-Scooter an Ampeln mit Abbiegepfeil bei Rot rechts abbiegen können, auch wenn Fußgänger vor ihnen gerade Grün haben. 

Bußgelder und Verkehrsverstöße

Die geplanten Bußgelder bei Missachtung der Regeln sollen künftig zwar geringfügig erhöht werden, doch illegales Fahren auf Gehwegen soll weiterhin nur mit 25 Euro bestraft werden. Selbst gefährliches Slalomfahren in dichtem Fußgängerverkehr würde lediglich eine Strafe von 35 Euro nach sich ziehen. Der Fachverband Fuss schlägt vor, die Bußgelder den für Autos geltenden Strafen anzugleichen, die bei 55 Euro beginnen. Sollte dies nicht ausreichen, könnte ein Blick nach Frankreich hilfreich sein, wo Strafen bis zu 135 Euro für das Fahren und Parken auf Gehwegen eingeführt wurden und positive Ergebnisse zeigen.

Mädchen sitzt auf E-Scooter und hört Musik
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Mädchen sitzt auf E-Scooter und hört Musik

Neue E-Scooter-Regelungen sind "grobe Attacke auf Menschen zu Fuß"

Wissing möchte das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festschreiben, was laut dem Fachverband das bestehende Abstell-Chaos auf Gehwegen verfestigen würde. Der Verband schlägt stattdessen vor, dass E-Scooter nach einer Übergangszeit ab Anfang 2026 nur noch auf markierten Flächen auf Gehwegen abgestellt werden dürfen. Diese markierten Flächen sollten von den Verleihfirmen finanziert werden, da sie den öffentlichen Straßenraum für ihr Geschäft nutzen.

Ein weiteres dringendes Thema, das im Referentenentwurf nicht berücksichtigt wird, ist die Haftung bei Unfällen durch falsch abgestellte E-Scooter. Derzeit bleibt der Geschädigte oft auf dem Schaden sitzen, da keine Halterhaftung der Verleihfirmen besteht und der letzte Nutzer behaupten kann, jemand anderes habe den E-Scooter umgestellt. Der Fachverband Fuss e.V. fordert eine gesetzlich geregelte Halterhaftung für Verleiher, damit diese das gefährliche Abstellen von E-Scootern effektiver unterbinden.

Mit diesen Vorschlägen möchte der Fachverband Fuss e.V. die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum verbessern und gleichzeitig eine fairere Verteilung der Verantwortung und Kosten erreichen.