Vor Gericht gewonnen: Rammstein gegen Ticketanbieter
Till Lindemann und seine Jungs haben den nächsten Sieg vor Gericht errungen und gegen Ticketanbieter Viagogo, StubHub und Gigsberg gewonnen. Fans sind Rammstein dankbar.
Till Lindemann und seine Jungs haben den nächsten Sieg vor Gericht errungen und gegen Ticketanbieter Viagogo, StubHub und Gigsberg gewonnen. Fans sind Rammstein dankbar.
Trotz aller negativen Schlagzeilen rund um Frontmann Till Lindemann, kündigten die Jungs von Rammstein im Verlaufe des Jahres 2023 ihre nächste Europatournee an. Passend dazu waren die Tickets binnen weniger Minuten restlos ausverkauft, bevor sie auf Schwarzmarktseiten zu erhöhten Preisen angeboten worden waren. Rammstein selbst richtete sich im Anschluss an jene Ticket-Börsen und sagte ihnen den Kampf an:
Der offizielle Verkäufer Eventim erklärte unter anderem: “Liebe Rammstein-Fans, da wir zum Vorverkaufsstart am Mittwoch, den 18. Oktober um 11 Uhr CEST eine extrem hohe Nachfrage erwarten und die Tickets personalisiert sein werden, haben wir euch hier die wichtigsten Infos und ein paar Tipps zum Rammstein-Vorverkauf zusammengestellt. […] Wir erwarten eine hohe Nachfrage. […] Durch die Kombination aus (zu) hoher Nachfrage und der Ticket-Reservierungszeit (also der Zeit, für die die Tickets reserviert sind, nachdem ihr sie in euren Warenkorb gelegt habt) herrscht entsprechend viel Bewegung bei uns im Shop, da immer wieder Tickets aus abgelaufenen Reservierungen zurück ins System laufen. Ist der Traffic zu hoch – sprich: greifen zu viele Kund*innen auf das vorhandene Ticket-Volumen zu – wird automatisch unser Warteraum aktiv, um den enormen Andrang zu kontrollieren.”
Rammstein hat sich daraufhin mit ihrer Agentur und den Anwälten zusammengesetzt und vor Gericht um die Einhaltung der gesetzlichen Regeln im Ticket-Zweitmarkt gekämpft. Und das Landgericht sprach Till Lindemann und Co. Recht zu: Es wurde eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo AG bestätigt (Az.403 HKO 157/22) und die Firma musste ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.000 Euro berappen. Jenes Urteil war bereits in 2022 gefällt worden und Rammstein zog Ende 2023 nach: Die Band hat es ebenfalls auf die StubHub Inc. (Az.: 406 HKO 114/23; 22.11.2023) als auch Gigsberg Services OÜ (Az.: 416 HKO 96/23; 20.11.2023) abgesehen und erwirkte weitere einstweilige Verfügungen.
In einer Pressemitteilung lassen sie wissen: “Sämtliche Entscheidungen bestätigen die Auffassung von Rammstein und der MCT Agentur, dem Tourpromoter der europäischen Shows, dass die Viagogo AG, die StubHub, Inc. und die Gigsberg Services OÜ gegen im Mai 2022 neu in Kraft getretenen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen.“
Zum redaktionellen Zeitpunkt i sind die Beschlüsse noch nicht rechtskräftig, ein Sieg vor dem Hamburger Landgericht wurde dennoch von den Fans gefeiert. Wie weit es die “Du Hast”-Interpreten wohl bringen, bevor sie allen Schwarzmarkthändlern den Garaus machen können?