Urteil gefallen: Till Lindemann verliert vor Gericht
Der Rammstein-Frontmann hat vor Gericht verloren, nachdem er die “Süddeutsche Zeitung” in die Knie zwingen wollte.
Der Rammstein-Frontmann hat vor Gericht verloren, nachdem er die “Süddeutsche Zeitung” in die Knie zwingen wollte.
Im Sommer 2023 wurden immer mehr Berichte über Till Lindemann und dessen angeblichen Sex-Partys mit jungen Frauen veröffentlicht. Die Süddeutsche Zeitung hatte in Zusammenarbeit mit dem NDR Interviews mit jenen Damen geführt und über “Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe” sowie ein “Castingsystem” geschrieben, mit welchem gezielt junge Fans ausgesucht worden waren, welche Sex mit dem Frontmann der Gruppe haben sollten. Kurz darauf ging ein Unterlassungsbegehren gegen die Süddeutsche Zeitung vor Gericht ein. Doch genau dieses Verfahren hat der “Du Hast”-Musiker nun verloren:
Das Landgericht Frankfurt hat, nach einer mündlichen Verhandlung Anfang September 2023, den Antrag der Anwälte Lindemanns auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Laut der 3. Zivilkammer unter dem Vorsitz von Richterin Ina Frost darf SZ über jene Aktivitäten schreiben, alle Aussagen im Beitrag “Am Ende der Show” sind zulässig - ohne Einschränkungen.
Laut dem SPIEGEL “bestehe ein überragendes öffentliches Informationsinteresse an dem Castingsystem des Klägers und seiner Band Rammstein sowie an konkreten Vorwürfen sexueller Übergriffe gegen weibliche Fans”.
Im Urteil heißt es außerdem: “Die Unschuldsvermutung schließt [...] nicht aus, dass eine Verdachtslage beschrieben und bewertet wird. [Sollten junge Frauen systematisch für sexuelle Handlungen mit Lindemann ausgesucht, könnten sie] in diesem Rahmen aufgrund ihrer Unerfahrenheit in Situationen geraten, in denen es zu sexuellen Handlungen kommt, aus denen sie sich aus Angst oder Scham oder einer erheblichen Alkohol- oder Drogenintoxikation nicht mehr herauszulösen vermögen.”
Der Rammstein-Frontmann und dessen Anwälte haben sich derweil noch nicht zur Niederlage vor Gericht öffentlich zu Wort gemeldet.