RIP: 15-Jährige gesteht Mord an Rapper Pop Smoke
Der “Welcome to the Party”-Rapper wurde am 19. Februar 2020 von einem damals 15-Jährigen erschossen, welcher den Mord zugegeben hatte.
Der “Welcome to the Party”-Rapper wurde am 19. Februar 2020 von einem damals 15-Jährigen erschossen, welcher den Mord zugegeben hatte.
Pop Smoke wurde am frühen Mittwochmorgen, den 19. Februar 2020 von Einbrechern in seiner angemieteten Villa in Hollywood erschossen. Der “Welcome to the Party”-Rapper wurde von vier maskierten und bewaffneten Männern um 4.30 Uhr aus dem Schlaf gerissen, bevor er sein Leben lassen musste. Von alarmierten Notdiensten wurde der 20-Jährige ins Cedars-Sinai Medical Center nach West Hollywood gebracht und musste vor Ort für tot erklärt werden.
Wie sich kurz darauf herausstellte, hatte Bashar Jackson, so sein bürgerlicher Name, nur wenige Stunden vor dem tödlichen Aufeinandertreffen via Instagram mit Geldbündeln, teuren Uhren und Schmuck posiert …
Drei Jahre sind seither vergangen und das LAPD konnte den eigentlichen Täter und seine drei Komplizen stellen. Wie sich herausstellte, wollten sie den Musiker ausrauben und das Bargeld stehlen, als jeder erwachte und den Einbrechern gegenüberstand, fielen Schüsse. Der eigentliche Schütze war zum Tatzeitpunkt gerade einmal 15 Jahre alt, seine Komplizen 18 und 19 Jahre jung. Sie ließen eine goldene Rolex mitgehen und verkauften die Uhr für 2.000 Dollar. Alle drei Teenager wurden des Mordes verurteilt.
Vor dem Jugendgericht in Los Angeles gab der mittlerweile 18-Jährige zu, dass er in besagter Nacht auf Pop Smoke geschossen und ihn somit getötet hatte. Der Angeklagte gab außerdem den Raubüberfall und die Vorwürfe zu, dass er während des Einbruchs absichtlich seine Waffe abgefeuert habe. Wie Richter des Obersten Gerichtshofs des Los Angeles County, J. Christopher Smith, erklärte, hat Pop Smoke “ohne triftigen Grund sein Leben verloren”.
Das eigentliche Urteil ist bislang noch nicht gefallen und wird im Sommer 2023 erwartet. Die Zeit, welche alle jungen Männer in Untersuchungshaft saßen, wird nicht von der eigentlichen Gefängnisstrafe abgezogen.