Menowin Fröhlich: DSDS-Star aus Drogen-Klinik ins Gefängnis
Der ehemals Zweitplatzierte von DSDS wollte die Finger von allen Drogen lassen und machte einen Entzug, als er von der Polizei verhaftet worden war.
Der ehemals Zweitplatzierte von DSDS wollte die Finger von allen Drogen lassen und machte einen Entzug, als er von der Polizei verhaftet worden war.
Menowin Fröhlich bewarb sich in 2005 bei der Castingshow Deutschland sucht den Superstar und schaffte es bis unter die Top 20, bevor er verhaftet worden war und die Sendung verlassen musste. Vier Jahre später versuchte der deutsche Musiker sein Glück erneut und schaffte es bis ins Finale. Obwohl er in den Vorrunden die meisten Anruferstimmen erhalten hatte, setzte sich Mehrzad Marashi am 17. April 2010 durch und gewann die siebte Staffel von DSDS.
Der Zweitplatzierte stand im Anschluss daran in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf der Bühne, gab Konzerte auf Mallorca und konnte auch im Fernsehen punkten: Neben seiner Teilnahme bei Promi Big Brother in 2015, nahm er ein Jahr später an der großen ProSieben Völkerball Meisterschaft teil und war in 2019 mit seiner Partnerin beim Das Sommerhaus der Stars – Kampf der Promipaare am Start.
Doch seine Vergangenheit holte den Musiker immer wieder ein, sodass er tiefer im Drogensumpf versunken war, depressiv war und unzählige Kilogramm an Gewicht zugenommen hatte.
In 2023 wies sich Fröhlich einmal wieder in den Entzug ein. Wie die BILD berichtete, schöpfte er Kraft in der Religion und wurde inmitten seiner Therapie verhaftet. Bis zum 28. Juli 2023 absolvierte Menowin auf gerichtliche Anordnung hin einen Drogenentzug und muss sich vor der Staatsanwaltschaft Darmstadt behaupten: Laut den Dokumenten saß der DSDS-Star in 2016 bereits sechs Monate wegen Fahrens ohne Führerschein hinter Gittern, soll gegen seine Bewährung verstoßen und erneut als Verkehrssünder aufgefallen sein. Vier Monate Haft würden ihm drohen, welche zu weiteren 14 Monaten hinzugefügt werden, nachdem er in 2019 wegen Fahrens ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss verurteilt worden war. Die Strafe soll er bis heute nicht angetreten sein.
“So eine Zurückstellung ist jedoch etwa bei Vollstreckung weiterer Strafen zu widerrufen. Dies hat sodann zur Folge, dass die verhängte Freiheitsstrafe grundsätzlich vollständig zu vollstrecken ist”, teilte die Darmstädter Staatsanwaltschaft auf Anfrage von BILD mit. Fröhlichs Verteidiger André Miegel erwiderte darauf: “Mein Mandant machte in einer Einrichtung eine Therapie, da er Straftaten in der Vergangenheit aufgrund seiner Drogenabhängigkeit begangen hat. Es gilt der Grundsatz: Therapie statt Strafe!”