Jahreszahl 2205
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Jahreszahl 2205
Postgesetz, Nettolohn & Kindergeld

Änderungen ab 2025 - das ist nun wichtig!

Das Jahr 2025 bringt einige Veränderungen und Neuerungen mit sich - ob für Reisende, Autofahrer, Eltern oder Rentner. Das erwartet uns.

Neues Postgesetz: Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete

Das neue “Gesetz zur Modernisierung des Postrechts“ tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Es gelten neue Rahmenbedingungen zu Brieflaufzeiten, zum Paketversand, sowie zum bundesweiten Filialnetz sowie zum Schutz der Post-Mitarbeitenden.

Briefe dürfen künftig bis zu drei Tage für die Zustellung benötigen, während Pakete über 10 kg eine sichtbare Gewichtsanzeige erfordern. Zudem bleibt die Zahl der Postfilialen bundesweit bei 12000, wobei auch automatisierte Poststationen zugelassen werden können, um die Versorgung sicherzustellen. DHL führt ein neues Paketangebot für Gewichtsstufen bis 20 kg ein. 

Außerdem soll das Briefporto ab 2025 wieder erhöht werden. Die Bundesnetzagentur will eine Portoerhöhung erlauben. Ein Standardbrief, für den das Briefporto bis Ende 2024 noch bei einem Preis von 85 Cent lag, könnte dann 95 Cent kosten. Auch das Paketporto könnte bald erhöht werden. Die genauen Preise legt die Deutsche Post voraussichtlich Ende 2024 fest. Die Bundesnetzagentur muss sie dann noch genehmigen. Anschließend sind die höheren Portopreise zwei Jahre lang gültig.

Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen steigen

Die neue Kindergeldreform sollte eigentlich 2025 starten, doch durch das Ampel-Aus wurde diese auf Eis gelegt. Die neue Reform sollte insbesondere einkommensschwache Haushalte unterstützen. Das jetzige Kindergeld sollte durch die neue Kindergrundsicherung abgelöst werden, die zwei Teile vorsieht: Einen Garantiebetrag in Höhe des bisherigen Kindergeldes und für einkommensschwache bzw. finanziell Bedürftige sollte es noch einen Kinderzusatzbetrag geben. 

SPD, Grüne und FDP haben sich im Dezember 2024 jedoch darauf verständigt, noch vor der Neuwahl im Februar 2025 ein Gesetz zur Erhöhung des Kindergeldes und zur Steuerentlastung zu beschließen. Bundestag und Bundesrat müssen jedoch noch zustimmen (Stand: 19. Dezember 2024). Die früheren Koalitionspartner könnten ihre Pläne aber noch im Dezember mit ihrer Mehrheit im Bundestag beschließen.

Ab Jahresbeginn soll das Kindergeld um fünf Euro auf 255 Euro steigen und der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll um fünf Euro auf 25 Euro monatlich steigen.

Kindergrundsicherung
Kindergrundsicherung

Großbritannien: Einreise ab April nur noch mit elektronischer ETA

Ab dem 2. April 2025 wird Großbritannien ein neues elektronisches Reisegenehmigungssystem (ETA) für Reisende aus Europa einführen. Das betrifft alle Besucher, die für bis zu sechs Monate nach England, Schottland, Wales oder Nordirland reisen möchte, sowohl für private, als für geschäftliche Reisen. Damit soll die Sicherheitsüberprüfung an britischen Grenzen verbessert werden. Die Gebühr von zehn britischen Pfund, also knappen 12 Euro ist für die Antragstellung nötig und kann ausschließlich per Kreditkarte bezahlt werden. Nach Genehmigung ist sie für zwei Jahre gültig, sofern der Reisepass des Antragsstellers nicht vorher abläuft. 

Steuerentlastung ab 2025: Netto-Lohn-Änderung

Die Steuerentlastung fällt je nach Gehalt und Lebenssituation verschieden hoch aus. Vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen könnte die Steuerreform 2025 einen finanziellen Vorteil bringen.

SPD, Grüne und FDP haben sich darauf verständigt, noch vor der Neuwahl ein Gesetz zur Steuerentlastung zu verabschieden. Der Entwurf beinhaltet ab 2025 eine Anhebung des Grundfreibetrags - also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird - und den Abbau der Kalten Progression, um schleichende Steuererhöhungen durch Preissteigerungen zu vermeiden.

Der Entwurf sieht für 2025 ein Plus von 312 Euro auf dann 12.096 Euro vor. Im Jahr 2026 soll er weiter steigen. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland. Die anderen Eckwerte des Steuertarifs sollen laut "Tagesschau" ebenfalls so verschoben werden, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, soll gleich bleiben. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst.

Erhöhung der Rente nicht sicher

Rentner dürfen 2025 mit mehr Geld rechnen, so heißt es laut Rentenversicherungsbericht 2024, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Die Bezüge sollen im neuen Jahr um etwa 3,5 Prozent steigen. Doch sicher ist die Rentenerhöhung noch nicht. Das Bundeskabinett legt die exakte Erhöhung erst im kommenden Frühjahr fest. Wichtig dabei ist die aktuelle Konjunkturlage und Lohnentwicklung in Deutschland.

Geteiltes Bild mit alter Hand und Geldmünzen
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Geteiltes Bild mit alter Hand und Geldmünzen

E-Rechnungen bei Unternehmen

Ab 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich E-Rechnungen in einem strukturierten Format gemäß europäischer Norm empfangen und verarbeiten können. PDF-Dateien und Papierrechnungen gelten dann nicht mehr als E-Rechnungen. Übergangsregelungen erlauben bis 2027 noch den Gebrauch von Papierrechnungen für kleinere Unternehmen. Ab 2028 ist die Nutzung von E-Rechnungen für alle verpflichtend.

Früherschein-Umtausch

Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein. Daher müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden. Der Umtausch verläuft schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen.

Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Autofahrer, deren Papierführerschein bis 1998 ausgestellt wurden, und 1971 oder später geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen. 

Welche Papiere brauche ich zum Führerscheinumtausch?

Die Verlängerung der "Pappe" muss auf eigene Kosten getragen werden. Für den Umtausch benötigt man ein neues Foto, den alten Führerschein, den Personalausweis oder den Pass. Eine erneute Prüfung oder etwaige Eignungstests sind bei normalen PKW- oder Motorradführerscheinen nicht vorgesehen.

Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto.

Übrigens: Wer mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro!

Neue Farbe für TÜV-Plakette

Fahrzeuge mit einer grünen Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung und erhalten bei Bestehen eine blaue Plakette, während Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette eine senffarbene erhalten.

Wer den Termin verpasst, für den steht ein Bußgeld an.

Blaue TÜV-Plakette
picture alliance / Zoonar | stockfotos-mg
Blaue TÜV-Plakette

CO2-Steuer steigt

Die CO2-Steuer wird zum neuen Jahr hin wieder angehoben und steigt von derzeit 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne, was zusätzliche Kosten für Autofahrer bedeutet. Mit der Maßnahme will die Bundesregierung die CO2-Emissionen reduzieren und ihre Klimaziele erreichen. 

Die geplante Erhöhung wird sich auf die Preise für Kraftstoffe und Heizenergie auswirken. Für Autofahrer bedeutet dies höhere Kosten beim Tanken. Der Preis für einen Liter Benzin könnte um etwa 4,3 Cent und für einen Liter Diesel um etwa 4,7 Cent steigen. Auch die Heizkosten werden entsprechend höher ausfallen, was besonders Haushalte mit fossilen Heizsystemen betrifft.

Verbot bestimmter Plastikverpackungen

Ab 2025 tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, das den Verkauf von Verpackungen und Dosen aus bestimmten Kunststoffen verbietet. Mit dem neuen Jahr sind Plastikverpackungen, die den Weichmacher Bisphenol A (BPA) enthalten und in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, in der EU verboten. Hierzu gehören beschichtete Metalldosen, wiederverwendbare Kunststofftrinkflaschen oder Getränkedosen.

Der Grund: BPA kann hormonähnlich wirken und damit einen negativen Einfluss auf die Gesundheit von Menschen haben. Laut Aussage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wird BPA bei der Herstellung von PET-Pfandflaschen nicht verwendet.

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