Die Richter des Berliner Landgerichts erklärten, dass diese und weitere Voreinstellungen in Deutschland rechtswidrig sind. Es wird demnach nicht gewährleistet wird, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen werden, da sie teilweise nur unverständlich im Kleingedruckten der Bestimmungen zu finden sind. Auch die Pflicht, sich mit seinem echten Namen registrieren zu müssen, ist hinfällig. "Anbieter von Online-Diensten müssen Nutzern auch eine anonyme Teilnahme, etwa unter Verwendung eines Pseudonyms, ermöglichen. Das schreibt das Telemediengesetz vor", erklärt Heiko Dünkel weiter.
Die Klage des "vzbv" enthielt noch weitere Punkte, von denen einige aber auch zurückgewiesen wurden. So bleibt die Werbeaussage "Facebook ist kostenlos" weiterhin zulässig. Der "vzbv" argumentierte, dass die Verbraucher die Nutzung des Netzwerks zwar nicht in Euro bezahlen würden, dafür "aber mit ihren Daten", wie der Verband in seiner Pressemitteilung verkündet. Diese immaterielle Gegenleistung sieht das Gericht allerdings nicht als "Kosten" an, weshalb der Klagepunkt nicht akzeptiert wurde.
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