Hund an Bord: Die Anschnallpflicht gilt auch für Haustiere
Unsachgemäße Ladungssicherung im Auto ist laut Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung strafbar – das gilt auch für Vierbeiner, die im Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert werden.
Unsachgemäße Ladungssicherung im Auto ist laut Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung strafbar – das gilt auch für Vierbeiner, die im Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert werden.
Unsachgemäß verstaute Ladung im Auto birgt hohe Risiken – im Falle eines Unfalls kann sie sowohl für die Insassen des Fahrzeugs als auch für andere Verkehrsteilnehmer lebensgefährlich werden. Deshalb legt der Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) fest, dass "Ladung so zu verstauen und zu sichern [ist], dass sie bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann". Auf den ersten Blick scheint dies für Haustierbesitzer nicht besonders interessant zu sein – doch das Gesetz behandelt unsere geliebten Vierbeiner nicht anders als gewöhnliche Gegenstände.
Ob auf dem Weg zum Tierarzt, zu einem außergewöhnlichen Spaziergang oder eine längere Fahrt in den Urlaub – Hund und Katze begleiten uns bei vielen Gelegenheiten im Auto. Während es für Menschen selbstverständlich ist, sich anzuschnallen, sieht es bei dem Transport von Vierbeinern in vielen Fahrzeugen anders aus – und das obwohl unsere pelzigen Lieblinge laut Paragraph 22 der StVO genauso gut im Innenraum des Auto gesichert werden müssten.
Zwar ist dort dem Wortlaut nach nur von Ladung die Rede – dazu zählen allerdings auch Haustiere. Ist das Tier nicht angemessen gesichert, so sind schon stolze 30 Euro Bußgeld fällig – aber es kann auch noch schlimmer kommen. Wird die Situation beispielsweise als Gefährdung des Straßenverkehrs eingestuft oder passiert ein Unfall mit Sachbeschädigung, bei dem nachgewiesen wird, dass der Vierbeiner nicht ordnungsgemäß gesichert wurde, sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von bis zu 75 Euro und zusätzlich einem Punkt in Flensburg vor.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sein Tier sicher im Fahrzeug transportieren zu können – allerdings müssen die Sicherungsmittel an die Größe und auch an den Charakter des Pelzträgers angepasst werden. So fühlen sich beispielsweis nicht alle Vierbeiner in einer Transportbox wohl, die wohl eine der sichersten und handlichsten Transportmöglichkeiten darstellt. Als Alternative kann man beispielsweise auf speziell angefertigte Gurte im Fachhandel zurückgreifen, mit denen die Haustiere ganz einfach angeschnallt werden können.
Auch eine Investition in einen Autositz könnte sich lohnen – er bietet ganz ähnlich wie ein Kindersitz die nötige Sicherung des Vierbeiners. Für Tiere, die aktiv sind und ihren Freiraum brauchen, bietet sich die Möglichkeit eines Trenngitters an, welches die hintere Sitzreihe vom Fahrerraum trennt und so nicht nur den pelzigen Liebling, sondern auch den Fahrzeugführer bei einem Unfall schützen kann. Wer nicht in solche zusätzlichen Sicherungsmöglichkeiten investieren möchte, kann sein Haustier auch ganz einfach im Kofferraum Platz nehmen lassen – denn wenn dieser groß genug ist, entspricht er einer laut der StVO zulässigen Transportmethode.