Laut Statistischen Bundesamt gab es Ende 2013 in Deutschland insgesamt 39.612.188 Mietwohnungen und fast die Hälfte dieser befinden sich in Gebäuden mit drei oder mehr Apartments. Da kann es häufiger schon einmal vorkommen, dass man sich mit seinen Nachbarn anlegt, sich über die laute Musik in der Nacht oder Schuhe im Treppenhaus beschwert. Doch wie schaut die eigentliche Rechtslage im Fall des Hausflurs aus? Darf man in diesem überhaupt etwas abstellen oder ist es eigentlich verboten?
Bei uns in Deutschland gibt es eine offizielle Rechtslage, welche besagt, dass der Hausflur nicht in der Miete inbegriffen ist und man in diesem demnach keine persönlichen Gegenstände lagern darf. Schuhe und dazugehörige Regale, Regenschirme und Müll müssen demnach mit in die eigene Wohnung genommen (oder direkt entsorgt) werden, sodass sie keine Stolperfallen darstellen. Sollte man sich nicht an diese Regeln halten und es kommt zu einem Unfall, muss man für die Folgekosten aufkommen.