Darf ich im Garten oder auf dem Balkon nackt die Sonne genießen?
In den eigenen vier Wänden, im Garten und auf dem Balkon darf jeder so rumlaufen, wie er oder sie möchte. Oder etwa doch nicht?!
In den eigenen vier Wänden, im Garten und auf dem Balkon darf jeder so rumlaufen, wie er oder sie möchte. Oder etwa doch nicht?!
Eigentlich darf man meinen, dass man sich in seinen eigenen vier Wänden, dem Garten und auf dem Balkon frei bewegen und tragen darf, was man möchte. Sollte man sich jedoch dafür entscheiden, sich im Adamskostüm präsentieren zu wollen, muss man bei uns in Deutschland einige Regeln beachten. So darf man in seinem Garten zwar auf seine Kleidung verzichten und begeht mit dieser Aktion keine Straftat, akzeptiert wird der ganze Spaß jedoch nicht immer.
Und auch unser Regelwerk sieht vor, dass wir unserem Drang nicht nachgeben und uns gesittet und ordentlich verhalten. Nach § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) kann die eigene Nacktheit im Garten als “Belästigung der Allgemeinheit” eine Ordnungswidrigkeit darstellen, angezeigt werden und mit einem Bußgeld zwischen fünf und eintausend Euro bestraft werden.
Solltest Du Dich auf Deinem Balkon ungestört sonnen wollen, so ist es Dir erlaubt, einen Sichtschutz aufzubauen. Dieser muss allerdings der Verkleidung des eigentlichen Hauses angepasst werden, damit der eigene Vermieter die Abtrennung nicht verbieten kann.
Gekündigt werden darfst Du im Übrigen nicht, solltest Du Dich immer mal wieder nackig präsentieren. An die vorherrschende Hausordnung und den damit verbundenen Hausfrieden musst Du Dich dennoch halten.