Da theoretisch jeder Kanal seine Tonstärke selbst bestimmen kann, haben sich Branchenexperten bei der Europäischen Rundfunkunion (EBU) zusammengesetzt und das technische Regelwerk "R 128" erstellt. Diese beschreibt eine unverbindliche Empfehlung an alle Sender, einen bestimmten LUFS-Wert von -23,0 im gesamten Programm umzusetzen. Sämtliche Übertragungen sollten dabei höchstens um ein Dezibel von den Vorgaben abweichen. "LUFS" bezeichnet dabei die "absolute Lautheit", also eine Einheit, die die endgültige Lautstärke des Programms beschreibt.
In der Vergangenheit wurden normale Dezibel-Vorgaben nämlich oftmals von gewieften Werbeproduzenten umgangen. Für die Musik in ihren Spots benutzten sie leistungsstarke Kompressoren, die die Lautstärke spürbar anhoben, ohne dabei aber die damaligen Dezibel-Richtlinien zu verletzen. Die EBU-Empfehlung R 128 soll hier Abhilfe verschaffen. Seit dem August 2012 findet diese Regelung auch in Deutschland Anwendung. Da es sich allerdings nicht um ein bindendes Gesetz handelt, bleibt Sendern immer noch die Option, sich einfach nicht daran zu halten.