Wer zu schnell ist, mehrere Verstöße kassiert oder betrunken Auto fährt, muss damit rechnen, seinen Lappen loszusein. So erging es auch einem 23-jährigen Oldenburger, der aufgrund eines nicht genannten Vergehens für einige Zeit seinen Führerschein abgeben musste. Da er jedoch weiterhin mobil bleiben wollte, bestellte er sich kurzerhand eine neue Fahrerlaubnis - von einem Anbieter aus England, den er online ausfindig machte. Als er das - offensichtlich gefälschte - Dokument per Post erhielt, war die Enttäuschung des 23-Jährigen groß: Es handelte sich, wie solle es anders sein, um eine billige Replica einer echten Fahrerlaubnis. Denn die stellt bekanntermaßen nur das Landratsamt des jeweiligen Wohnortes aus. Entrüstet beschloss der betrogene Betrüger daraufhin, sich bei der Polizei über die Dokumentenfälschung zu beschweren. Er schilderte den Beamten seine Bestell-Absichten und behauptete, er wäre betrogen worden. Die Polizisten machten ihm allerdings sogleich klar, dass es sich bei der Bestellung des gefälschten Führerscheins um eine Straftat seinerseits handelt. Als dem Mann die kriminelle Handlung bewusst wurde, legte er schnell auf.