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Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Entscheidung auch in Deutschland zulässig

WHAT?! Arbeitgeber dürfen laut EGMR-Urteil private Nachrichten ihrer Mitarbeiter überwachen

Die gefällte Entscheidung ist für alle Länder bindend, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben, also auch für Deutschland.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun entschieden, dass Arbeitgeber den Nachrichtenverlauf ihrer Mitarbeiter überwachen dürfen, um sicherzustellen, dass sie ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen. Das Urteil bezieht sich auf jegliche Chat- und E-Mail-Anwendungen, sofern diese während der Arbeitszeit und zu privaten Zwecken genutzt werden. Mit dieser Entscheidung wies das Gericht die Klage eines rumänischen Staatsbürgers ab.

Arbeitnehmer aus Rumänien fühlte sich ungerecht behandelt und klagte
In einem konkreten Fall aus Rumänien hatte der Arbeitgeber die Nutzung von Unternehmensressourcen zu privaten Zwecken arbeitsvertraglich untersagt. Eine durchgeführte Kontrolle hatte jedoch ergeben, dass der Mitarbeiter den Yahoo-Messenger während der Arbeitszeit nutzte, um mit Familienmitgliedern zu kommunizieren. Sein Arbeitgeber sah darin einen deutlichen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag und überreichte seinem Mitarbeiter die Kündigung. Der Arbeitnehmer klagte in Rumänien gegen diese, allerdings ohne Erfolg. Er argumentierte mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welcher das garantierte Brief- und Telekommunikationsgeheimnis regelt. Ein Berufungsgericht urteilte, dass die Kommunikationsüberwachung der Angestellten die einzige Möglichkeit darstelle, ein mögliches Fehlverhalten festzustellen und somit keine Verletzung der in Artikel 8 geregelten Rechte vorliegt.
 

Laut EGMR ist Kündigung rechtens

Im August 2008 kontaktierte der Kläger den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Anders als das Gericht in Rumänien, bestätigen die Richter des EGMR  wiederrum, dass Artikel 8 durchaus angewendet werden kann. Trotzdem sei es nicht unangemessen, dass Arbeitgeber prüfen wollen, ob Angestellte während der Arbeitszeit ihren beruflichen Aufgaben nachkommen. Auf das Yahoo-Konto sei im Übrigen nur zugegriffen worden, weil man davon ausging, dass dieses ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird.  

 

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